Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz für die Erhebung von
personenbezogenen Daten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung sowie § 50 Niedersächsisches Datenschutzgesetz
  

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als auch verschiedene privat- und kommunalrechtliche Normen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von Betroffenen. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:

1. Verantwortlichkeiten / Ansprechpartner
Verantwortliche Stelle im Sinne von Artikel 13, 14 DS-GVO:

Stadt Achim
vertreten durch den Bürgermeister, Obernstraße 38, 28832 Achim, Telefon: 04202 9529-0,
E-Mail: buergermeisterbuero@stadt.achim.de

behördliche Datenschutzbeauftragte:
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Datenschutz und Informationssicherheit, Elsässer Straße 66, 26121 Oldenburg, Telefon: 0441 9714-0, E-Mail: info@kdo.de

2. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Verantwortliche führt im Rahmen von Stellenausschreibungen zur Auswahl von Bewerbern m/w/d ein Online-Bewerbungsverfahren durch. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art 22 DS-GVO findet bei der Verantwortlichen nicht statt.

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Stadt Achim ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist § 12 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) i. V. m. § 50 BeamtStG und § 88 Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG). Wenn Sie uns im Rahmen des Auswahlverfahrens Ihre vorherige Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte erklären, findet § 92 NBG Anwendung. Im Falle einer möglichen Einstellung finden darüber hinaus alle Vorschriften der §§ 88 bis 95 NBG Anwendung. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist für die rechtmäßige Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlich. Sollte Ihre Bewerbung nicht alle zur Entscheidung notwendigen personenbezogenen Daten enthalten, weise ich vorsorglich darauf hin, dass dies Ihre Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben kann.

4. Personenbezogene Daten, die verarbeitet werden (Vorgangsdaten)
Daten zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, -ort, Nationalität, usw.), Adressdaten, Kommunikationsdaten (E-Mail, Telefon, Mobilnummer), evtl. Schwerbehinderung, Schulausbildungen, Berufsausbildungen,beruflicher Werdegang
ggf. Sonstiges (Führerschein, Bild, Dokumente usw.)

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Interne Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Vertretung schwerbehinderter Menschen. Die elektronische Datenverarbeitung erfolgt über den Dienstleister der Stadt Achim, die Haufegroup, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg.

6. Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten sowie die Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Zugang der Entscheidung über Ihre Bewerbung (Zu- oder Absage) anonymisiert, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Im Falle einer Zusage und möglichen Einstellung werden Ihre Unterlagen in Ihre Personalakte überführt; die Speicherdauer richtet sich dann nach § 94 NBG.

7. Information zu Betroffenenrechten
Wenn Sie eine Auskunft (Art. 15 DS-GVO) zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle. Sie können auch die Datenschutzbeauftragte zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DS-GVO besteht ein Recht der betroffenen Person, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn die (Weiter-)Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 DS-GVO) oder für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke erforderlich ist (Art 17. Abs. 3 DS-GVO). Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO haben sie grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit und nach Art. 21 DS-GVO ein Recht auf Widerspruch. Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jeder­zeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt. Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer verantwortlichen Stelle bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen,  Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 120-4500, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de